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1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
Grund dieser Bedingungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
die-se unseren Bedingungen nicht widersprechen. Die Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen sowie alle künftigen Leistungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
a) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass
diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
b) Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
c) Kunde/Besteller i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
d) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen
sind für uns selbst bei Kenntnis nur dann rechtswirksam, wenn sie
von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch
für Einkaufsbedingungen oder Auftragsbedingen des Kunden/Bestellers.
Wir widersprechen hiermit den etwaigen Bedingungen des Kunden/Bestellers.
Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss
nicht noch einmal ausdrücklich zurück gewiesen werden.
e) Mündliche oder telefonische Absprachen oder nachträgliche
Änderungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
Wir erklären ausdrücklich, dass keiner unserer Mitarbeiter
für den mündlichen Abschluss von Rechtsgeschäften Vollmacht
hat. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung
der Schriftform bei abweichenden Regelungen oder Nebenabreden in der
Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhal-tung
der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen
hergeleitet werden.
2. Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum Vertragsabschluss
stets freibleibend. Die in unseren Angeboten enthaltenen Abbildungen,
Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse usw. sowie die
darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgelblich, wenn
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen
der Konstruktion, Form und Ausführungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten.
b) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts
mit unserem Zulieferer.
c) Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde/Besteller verbindlich,
die bestellte Ware erwerben zu wollen.
d) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich oder durch Übergabe der Ware erklärt
werden.
e) Gibt ein Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege ab, werden
wir den Zugang des Angebots unverzüglich bestätigen. So-fern
der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Text von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den AGB
per E-Mail übersandt.
f) Wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations-mittels
i.S.d. § 1 Fernabsatzgesetz (z.B. Brief, Kata-log, Telefonanrufe,
Internet, Faxgeräte, E-Mail etc. geschlossen oder steht dem Verbraucher
ein anderweitiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, gilt Folgendes:
Widerrufsbelehrung
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Ver-tragsabschluss
zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begrün-dung enthalten und
ist in Textform uns gegenüber oder durch Rücksendung der Ware
zu erklären; es genügt die rechtzeitige Rücksendung.
3. Preise
a) Unsere Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils zum Zeit-punkt
der Berechnung gültige Mehrwertsteuer. Ist im Vertrag ein Preis
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, kommen die am Tage der
Lieferung gültigen Preise zuzüglich MwSt. zur Berechnung.
Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk – bzw. Lager –
ausschließlich Verpackung, Versicherung etc.
b) Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten
Liefer- oder der Ausführungstermin die Preise unserer Vorlieferanten,
die Frachten, öffentlichen Abgaben, die Löhne oder sonstigen
Kosten, die sich auf unsere Lieferung und/oder Leistung unmittelbar
oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend
zu ändern. Erhöht sich hierdurch der Kaufpreis um mehr als
5 Prozent, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei
Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom
Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn die Verzögerung
nicht von uns zu vertreten ist. Vorstehendes gilt sinngemäß
auch für eine Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.
Gegenüber einem Verbraucher gilt die vorgenannte Regelung nur,
wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als
4 Monate liegen.
4. Zahlungsbedingungen
a) Die Zahlung hat sofort nach Empfang der Ware oder Übersendung
der Rechnung in bar oder mittels Banküberweisung ohne Skontoabzug
zu erfolgen. Ist die Zahlung bei Rechnungsstellung nicht spätestens
30 Tage nach Rechnungsstellung erbracht, so gerät der Kunde/Besteller
ohne weitere Mahnung in Verzug.
b) Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde/Besteller nur dann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden/Besteller
nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag
beruht.
c) Bei vereinbarter Ratenzahlung, Wechselhergabe oder Stundung ist die
gesamte geschuldete Zahlung fällig, sofern der Kunde/Besteller
auch nur mit einem Teilbetrag in Rückstand gerät.
5. Lieferzeit
Die Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Die
Lieferzeiten sind für uns unverbindlich. Für die Einhaltung
von Fristen und Terminen haften wir nur bei ausdrücklicher Übernahme
einer Gewähr. Die Lieferzeiten beginnen in jedem Fall erst, wenn
der Käufer die sei-nerseits zu beschaffenden Unterlagen und Bestellungen
zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung stellt, alle erforderlichen
Formalitäten erfüllt und vereinbarte Anzahlungen geleistet
hat. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Die Lieferzeit gilt als eingehalten:
a) bei Lieferung ohne Montage, wenn die Sendung unser Lager inner-halb
der vereinbarten Lieferfrist verlassen hat. Falls die Lieferung sich
aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert,
so gilt die Lieferzeit als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft
innerhalb der vereinbarten Lieferzeit;
b) bei Lieferung mit Montage, sobald die Installation der Anlage inner-halb
der vereinbarten Lieferfrist erfolgt.
Aus etwaigen verspäteten Lieferungen können Rücktritts-
oder Scha-densersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
geltend gemacht werden. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren
Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes
Verschulden vorü-bergehend daran hindern, die Lieferung auszuführen,
verlängern die Lieferfrist um die Dauer der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen
zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Kunde/Besteller
von dem Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
hiervon unberührt. Wird die Leistung für uns unzumutbar oder
unmöglich, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurück zu treten, ohne dass der Kunde/Besteller daraus Schadensersatzansprüche
uns gegenüber herleiten kann.
6. Versand und Gefahrübergang
a) Ist der Kunde/Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes
auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung mit der Übergabe,
bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur,
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
b) Ist der Kunde/Besteller Verbraucher, geht die Gefahr i.S. von a)
auch bei Versendungskauf erst mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes
an den Verbraucher über.
c) Transportweg und -art werden von uns bestimmt, sofern mit dem Kunden
nichts anderes vereinbart ist.
d) Eine notwendige oder vereinbarte Abnahme hat unverzüglich nach
angezeigter Fertigstellung zu erfolgen. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher
Mängel verweigert werden. Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich:
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit
dem Ablauf von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung. Hat
der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen,
so gilt die Abnahme mit dem Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung
als erfolgt.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum
an der gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich der uns
aus dem Vertrag zustehenden Forderung vor.
b) Ist der Kunde/Besteller Unternehmer behalten wir uns das Eigentum
an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller
Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
c) Der Kunde/Besteller darf – vorbehaltlich unseres Widerrufs
– über die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr verfügen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen
darf er nicht vornehmen. Bei Pfändungen oder sonstigen zwangsvollstreckungsrechtlichen
Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich zu benachtrichtigen. Die
Kosten einer durch uns notwendigen Intervention hat der Kunde/Besteller
zu tragen.
d) Ist der Kunde/Besteller Unternehmer, tritt er im Voraus sämtliche
Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder
der sonstigen Verwertung der von uns gelieferten Waren an uns zur Sicherung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Übersteigt
der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche
um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen verpflichtet, die darüber
hinaus gehende Sicherheit zurück zu übertragen.
e) Kommt der Kunde/Besteller mit mehr als 10 % einer fälligen Forderung
mehr als 8 Tage in Verzug, so haben wir das Recht, auf Grund des vorbehaltenen
Eigentums die als Gegenleistung gelieferten Wa-ren bis zur völligen
Bezahlung der Schuld wieder an uns zu nehmen. Daneben haben wir das
Recht, den Gegenstand von Leistungen o-er Befestigungen zu trennen.
Zu diesem Zweck gestattet uns der Kunde/Besteller unwiderruflich, sein
Grundstück und seine Räumlichkeiten zu betreten. Ist die gelieferte
Ware wesentlicher Bestandteil einer Sache des Kunden geworden, so hat
der Kunde/Besteller die Pflicht, die Trennung zu dulden und den Gegenstand
zurück zu übereignen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen
zu Lasten des Kunden/Bestellers.
f) Die Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Unternehmer
erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung
mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an
der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von
uns gelieferten Sache zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Gleiches gilt für die Vermischung.
8. Gewährleistung
a) Unternehmer müssen die gelieferte Ware oder Leistung auch hinsichtlich
Fehlmengen und Falschlieferung unverzüglich prüfen und uns
offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen
nach Lieferung oder Leistung, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau
schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
b) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir bei mangelhafter Lieferung
oder Leistung nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Nachlieferung. Wir haben in jedem Fall das Recht, die Nachbesserung
oder Nachlieferung unbeschadet der Rechte des § 440 BGB zu verweigern.
Als vereinbarte Beschaffenheit gilt gegenüber einem Unternehmer
grundsätzlich nur unsere oder die Produktbeschreibung des Herstellers/Lieferanten.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des
Herstellers/Lieferanten stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheit dar. Tritt der Unter-nehmer vom Vertrag zurück,
steht ihm daneben kein Schadenser-satzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware/Leistung beim Kunden/Besteller, sofern dies zumutbar
ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Die Rechte wg. arglistigem
Verschweigen eines Mangels bleiben hiervon unberührt. Im Schadensersatzfall
ist die Haftung der Höhe nach auf € 50.000,00 für Vermögensschäden
und € 20.000,00 für Nicht- Vermögensschäden begrenzt.
c) Ist der Kunde/Besteller Unternehmer, verjähren die Rechte wg.
Mängeln für gelieferte Waren in 6 Monaten nach Gefahrübergang;
bei (Werk-) Leistungen verjähren die Gewährleistungsrechte
ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme. Die kurze Verjährungsfrist
für (Werk-) Leistungen gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist sowie im Fall von uns vorwerfbaren Körper- oder
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftrag-gebers.
Eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaf-tungsgesetz bleibt
ebenfalls unberührt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
oder der Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit bleiben
weitergehende Ansprüche unberührt.
d) Ist der Kunde/Besteller Verbraucher, verjähren die Mängelansprüche
bei neuen gelieferten Waren in 2 Jahren und bei gebrauchten gelieferten
Waren in einem Jahr nach Gefahrübergang. Bei (Werk-) Leistungen
verjähren die Ansprüche innerhalb eines Jahres nach Abnahme.
Die kurze Verjährungsfrist für (Werk-) Leistungen gilt nicht,
wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von uns vorwerfbaren
Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens
des Kunden/Bestellers. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt ebenfalls unberührt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln
oder der Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit bleiben
weitergehende Ansprüche unberührt.
Im Schadensersatzfall ist die Haftung der Höhe nach auf €
50.000,00 für Vermögensschäden und € 20.000,00 für
Nicht- Vermögensschäden begrenzt.
9. Haftungsbeschränkung
a) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich
unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes oder der Lieferung vorher-sehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.
b) Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger
Verlet-zung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprü-che
des Kunden/Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden/Bestellers.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz
o-der teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen
voll wirksam. Die Parteien sind sich bereits vorliegend einig, dass
die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Parteien zumutbare
Regelung ersetzt wird, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten
Zweck am nächsten kommt.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind im kaufmännischen
Umfang Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand
für sämtliche Beteiligten Münster.
c) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde/Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit-punkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Münster, 01.01.2004
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